Donnerstag, 6. September 2012
Wenn der Makler nach dem Ausweis fragt!
stephanbieber, 12:04h
Nach dem Geldwäschegesetz ist der Immobilienmakler verpflichtet, die Identität des Kunden festzustellen.
Daher ist es nicht verwunderlich, wenn er Sie nach Ihrem Personalausweis fragt, denn das Geldwäschegesetz sieht vor: der Vertragspartner ist zu identifizieren. Dies geschieht durch Einsichtnahme in den Personalausweis. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Es ist auch abzuklären, ob der Kunde für sich oder einen Dritten handelt. Unterlagen (Kopie Personalausweis etc.) sind 5 Jahre aufzubewahren.
s.a. Artikel aus der Immobilienzeitung
(http://www.immobilien-zeitung.de/116660/makler-als-denunziant)
Daher ist es nicht verwunderlich, wenn er Sie nach Ihrem Personalausweis fragt, denn das Geldwäschegesetz sieht vor: der Vertragspartner ist zu identifizieren. Dies geschieht durch Einsichtnahme in den Personalausweis. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Es ist auch abzuklären, ob der Kunde für sich oder einen Dritten handelt. Unterlagen (Kopie Personalausweis etc.) sind 5 Jahre aufzubewahren.
s.a. Artikel aus der Immobilienzeitung
(http://www.immobilien-zeitung.de/116660/makler-als-denunziant)
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