Donnerstag, 6. September 2012
Wenn der Makler nach dem Ausweis fragt!
Nach dem Geldwäschegesetz ist der Immobilienmakler verpflichtet, die Identität des Kunden festzustellen.
Daher ist es nicht verwunderlich, wenn er Sie nach Ihrem Personalausweis fragt, denn das Geldwäschegesetz sieht vor: der Vertragspartner ist zu identifizieren. Dies geschieht durch Einsichtnahme in den Personalausweis. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Es ist auch abzuklären, ob der Kunde für sich oder einen Dritten handelt. Unterlagen (Kopie Personalausweis etc.) sind 5 Jahre aufzubewahren.
s.a. Artikel aus der Immobilienzeitung
(http://www.immobilien-zeitung.de/116660/makler-als-denunziant)

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